Luer Standard Einmal-Kanülen
Qualitätsschliff Kanülen für eine sanfte Punktion
- Ultra-Dünnwandkanülen mit hoher Durchflussrate
- Transparentes Luer-Anschlussstück
- Einzeln steril im Blister verpackt
Preisgünstige Standard Einmalkanülen für eine schmerzarme Injektion
Einzeln steril verpackte Einmal-Kanülen, um Kreuzkontaminationen zu verhindern und die höchsten Hygienestandards zu erfüllen. Mit gleichbleibend scharfer Spitze, die einen präzisen Einstich ermöglicht und das Gewebe minimal traumatisiert.
Sterile Luer Kanülen für eine breite Palette von Anwendungen wie Injektionen, Infusionen oder Blutentnahmen
Die klare Markierung und farbcodierte Größenkennzeichnung erleichtern die schnelle Identifizierung der Kanülengröße und minimieren das Risiko von Verwechslungen. In verschiedenen Abmessungen für alle gängigen intramuskulären, subkutanen und intravenösen Injektionen.
In verschiedenen farbcodierten Größen erhältlich.
Lieferumfang:
Packung zu je 100 Stück.
Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der
Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst,
das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Abschnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.
Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.
- Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
- Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.
Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250
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