B.BRAUN Injekt® 2-teilige Einmal-Spritzen
Die wirtschaftliche Standardspritze
- Gute Ablesbarkeit durch grünen Kolben
- PVC-frei, latexfrei und silikonölfrei
- Integrierter Kolbenstopp
- Mit Luer-Ansatz zum Aufsetzen der Nadel, zentrisch oder exzentrisch
- Konus zentrisch, Graduierung 0,1 ml
B.BRAUN Injekt® zweiteilige Einmal-Spritzen stehen für bewährte Qualität und Funktionssicherheit
Hochtransparenter Zylinder mit grüner Kolbenstange und schwarzer Graduierung für ideale Ablesbarkeit, wischfest. Sicherer Kolbenstopp für problemloses Aufziehen bis zum Maximalvolumen. Einzeln steril verpackt. Graduierung in ml zur Volumen-Dosierung. Über das Nennvolumen hinaus verlängerte Skala. Einsetzbar für intravaskuläre, intramuskuläre, subkutane, intrakutane, intrathekale, intranasale, intraurethrale, intravaginale Aspiration und Injektion.
Anwendungsvorteile der zweiteiligen Einmalspritzen mit Luer-Ansatz
Grüne Kolbenstange für präzise Dosierung
Hochtransparenter Zylinder mit schwarzer, wischfester Graduierung für
eine klare Ablesbarkeit
Sicherer Kolbenstopp für problemloses Aufziehen bis zum Maximalvolumen
Materialeigenschaften der Standard Einmal-Spritze
Material: Spritzenzylinder aus Polypropylen und Spritzenkolben aus Polyethylen. Nicht hergestellt mit Silikonöl, Bisphenol A, Latex, DEHP und PVC.
Gefertigt nach der DIN EN ISO-Norm 7886-1.
In verschiedenen farbcodierten Größen erhältlich.
Lieferumfang:
Einzeln steril verpackt, Packung zu je 100 Stück.
Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der
Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst,
das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Abschnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.
Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.
- Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
- Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.
Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250
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