Solofix® Safety Sicherheits-Blutlanzetten

Sicherheits-Blutlanzetten

Art. Nr.: 502700

Solofix® Safety Sicherheits-Blutlanzetten

Sicherheits-Blutlanzetten

Art. Nr.: 502700
  • Mittlerer Blutfluss, für die allgemeine Blutdiagnose
  • Einfaches Handling
  • Blutprobe 10 - 30 l
zzgl. MwSt. + Versandkosten

mit Klettenmanschette, Farbe: ...
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einzeln versiegelt
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Solofix® Safety Sicherheits-Blutlanzetten

Sicherheits-Blutlanzetten

  • Mittlerer Blutfluss, für die allgemeine Blutdiagnose
  • Einfaches Handling
  • Hoher Patientenkomfort
  • Erfüllt die TRBA 250

Für die generelle Blutdiagnostik

Sterile Einmallanzette mit automatischem vorgespanntem Sicherheitsmechanismus für mittleren Blutfluss und allgemeine Blutdiagnose. Blutprobe 10 - 30 l. Standardisierte Einstichtiefe für gleichbleibenden Punktionserfolg.

Automatischer Sicherheitsmechanismus

Zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen ist die Nadel vor und nach der Punktion sicher im Gehäuse eingeschlossen. Durch den atomatischen irreversiblen Nadelrückzug st eine Wiederverwendung ausgeschlossen.

Schmerzarme Punktion

Geringer Schmerz und minimale Gewebeverletzung durch präzise linear geführte Lanzette sowie schnellen Punktions- und Rückzugsmechanismus.

Aktuelle Informationen zur TRBA 250

Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst, das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Ab­schnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.

Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.

  • Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
  • Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.

Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250
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