KERN MPD Personenwaage

Step-On Personenwaage mit fest an der Trittfläche positioniertem Auswertgerät

Art. Nr.: 310960

KERN MPD Personenwaage

Step-On Personenwaage mit fest an der Trittfläche positioniertem Auswertgerät

Art. Nr.: 310960
  • Ablesbarkeit: 0,1 kg
  • Wägebereich: max. 250 kg
  • Mit Data-Hold-, BMI-Funktion
  • Neu: WiFi Modell erhältlich!
  • Personenwaage mit BMI-Funktion und HOLD-Funktion
  • Lieferumfang: Personenwaage ohne Eichkosten (s. Zubehör)
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elektr. Waagen >50 kg-350 kg
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KERN MPD Personenwaage

Step-On Personenwaage mit fest an der Trittfläche positioniertem Auswertgerät

  • Ablesbarkeit: 0,1 kg
  • Wägebereich: max. 250 kg
  • Mit Data-Hold-, BMI-Funktion
  • Neu: WiFi Modell erhältlich!

Step-On Personenwaage KERN MPD mit großer Trittfläche

Durch ihre robuste Ausführung überzeugt die KERN MPD Personenwaage beim täglichen Gebrauch im professionellen Umfeld. Die Trittfläche ist groß, rutsch- und abriebfest und garantiert dadurch optimale Standsicherheit. Höhenverstellbare Gummifüße stellen zudem sicher, dass die Waage nicht wegrutscht. Das Auswertgerät ist fest an der Trittfläche positioniert.

KERN MPD Personenwaage

Präzise Ergebnisse durch erschütterungsfreies Wiegen

Die Waage erkennt Vibrationen, wie sie z.B. bei unruhig stehenden Patienten vorkommen, und filtert sie automatisch heraus. Auf diese Weise werden stets präzise Ergebnisse ausgegeben.

Data-Hold-Funktion

Bei Wägestillstand wird die Gewichtsanzeige für 10 sec "eingefroren". So bleibt bei der KERN MPD Personenwaage genügend Zeit, den Wägewert in Ruhe abzulesen.

KERN MPD Personenwaage

Mutter-Kind-Funktion

Das durch Wägung ermittelte Gewicht der Mutter wird per Knopfdruck auf Null gestellt. Anschließend werden Mutter und Kind gemeinsam gewogen. Das Gewicht des Kindes wird nun direkt im Display angezeigt.

Lieferumfang:

Inhalt: 1 Personenwaage ohne Eichkosten (s. Zubehör)

GERÄTEMANAGEMENT gemäß MPBetreibV

MTK PRÜFUNGEN

MTK (Messtechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §14

Messtechnische Kontrollen dienen zur Feststellung, ob ein Me­di­zin­produkt mit Messfunktion die zulässigen maximalen Mess­abweichun­gen (Fehlergren­zen) einhält. Die MPBetreibV schreibt die Aufbewahrung des Protokolls sowie die Kennzeichnung des Gerätes mit einer MTK Prüfplakette vor. Messtechnische Kontrollen dürfen nur für das Messwesen zuständige Behörden oder Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, durchführen für zum Beispiel:

  • Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung
  • Audiometer
  • Ergometer

Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben.

STK PRÜFUNGEN

STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §11 

Für Betreiber von Medizinprodukten vorge­schriebene Sicher­heitsüberprüfung. Die STK darf nur von Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, zur rechtzeitigen Er­kennung von Gerä­te­mängeln und Risiken für Personal und Patienten durchgeführt werden, z.B. für:

  • Defibrillatoren
  • EKG-Geräte/HF-Geräte
  • Infusions-/Spritzenpumpen
  • Inkubatoren
  • Patientenmonitore
  • Reizstrom-Therapiegeräte
  • Ultraschallvernebler
  • Sekretabsaugpumpen

Prüfintervall: in der Regel jährlich bzw. nach Herstellerangaben

DGUV V3 PRÜFUNGEN

DGUV V3 Prüfung (bisher BGV-A3)

Die Verpflichtung zur Überprüfung der Geräte wie z.B. EKG-Ge­räte, Bestrahlungsgeräte, Laborgeräte usw. ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Be­rufs­­genossen­schaf­ten. In diesen Regelwerken (UVV, DGUV Vorschrift 3 und GUV2.10) sind Art und Umfang dieser Kon­trollen geregelt. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Ge­werbeaufsichtsämter sowie die Berufs­ge­nossen­schaften.

Prüfintervall: jährlich

GERÄTEMANAGEMENT

Gerätemanagement

Die gesetzlichen Vorgaben beim Errichten und Be­treiben von Medizinprodukten erfordern insbesondere das Wahr­nehmen von Betreiberpflichten in Zu­sam­men­hang mit der Medizin­pro­dukte-Betreiber­ver­ord­nung, Be­ra­tungs­leistun­gen für den siche­­ren und ökonomischen Betrieb, In­stand­hal­tungs­leistun­gen sowie Prüftätigkeiten.

RÖNTGEN-QUALITÄTSKONTROLLEN

Röntgen-Qualitätskontrollen

Die 2002 geänderte Röntgenverordnung fordert Quali­täts­kontrollen an Röntgen-Durchleuchtungs- und Mammo­gra­phie-Anlagen. Durch eine Sachver­stän­­digen­prüfung nach der Instal­la­tion werden Art und Umfang der Kontrollen definiert.

Benötigen Sie Informationen zur Geräteprüfung.

Spezifikation: KERN MPD Personenwaage

Hersteller Kern & Sohn
Artikelnummer 310960
Einsatzbereich Arztpraxis/Krankenhaus
Tragkraft 250 kg
Skalenteilung 100 g
Eichung Eichklasse III (Eichung optional)
Funktionen Data-Hold, BMI, Mutter-Kind-Funktion
Messbereich (Messstab) Nicht vorhanden
Waagentyp Personenwaage
Stromversorgung Batterien | Netzbetrieb | Akkubetrieb (optional)

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