B|BRAUN SOL-M™ Wund- und Blasenspritze
Dreiteilige Einmalspritze mit Luer-Adapter
- Mit zentrischem Katheteransatz
- Nach EN ISO 7886-1 und ISO 594-1
- Leichtgängiger Kolbenstopfen mit doppeltem Dichtungsring
- Skala 2,0 ml (100 ml)
Wund- und Blasenspritze mit Katheteransatz
3-teilige Einmalspritze B.BRAUN aus Polypropylen, einzeln steril verpackt, mit Katheteransatz. Mit oder ohne zusätzlich aufsteckbaren Luer-Adapter. Zum Nachspülen von Ernährungssonden und zur Applikation von Medikamenten und gelösten Supplementen (z.B. zusätzliches Eiweiß, Ballaststoffe).
Omnifix. Solo Wund- und Blasenspritze mit Katheter-Ansatz,
Eigenschaften der B.BRAUN OMNIFIX® Einmal-Spritze
Latex- und PVC-freie Spritzen aus Polypropylen mit hochtransparentem Zylinder. Kontrastreiche blaue Graduierung, wischfest, für ideale Ablesbarkeit. Graduierung in ml zur Volumendosierung. Sicherer Kolbenstopp. Mit zusätzlichem Luer-Adapter, zum Herausnehmen aus dem Kolben (innerhalb der oberen Hälfte der Kolbenstange platziert) und mit Aspirationsgriff. Gefertigt nach der DIN EN ISO-Norm 7886-1.
Lieferumfang:
Einzeln steril verpackt. Packung zu 30 Stück.
Die TRBA 250, "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der
Wohlfahrtspflege" beinhalten die Regelung besonderer Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensweisen für Personal im Gesundheitsdienst,
das z. B. durch Infektionserreger gefährdet ist, wurden weiter verschärft. Seit dem 18.Februar 2008 gilt die aktualisierte Version der TRBA 250 Abschnitt 4.2.4 uneingeschränkt bezüglich der Umstellung auf sichere medizinische Instrumente. Die TRBA 250, Abschnitt 4.2.4, fordert verbindlich für definierte Bereiche den Einsatz von Sicherheitsprodukten, um Beschäftigte und Patienten vor Stich- und Schnittverletzungen zu schützen. Es ist durch den Arbeitgeber sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ambulant tätiges Personal.
Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz des Praxispersonals vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Abweichend von TRBA 250 Abschnitt 4.2.4, lfd. Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte nur ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.
- Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht nur, wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist.
- Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.
Unsere Produktempfehlungen in dem Bereich: TRBA 250
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